Könnte diese Regelung nicht wie folgt abgeändert werden?
- die vom Spiel ernannte Person "Interims-Gildenmeister/in" wird mit allen Rechten außer dem Recht den
"ursprünglichen" Gildenmeister/in bannen zu können;
- diese Änderung wird erst nach einem Jahr (365 Tage) Inaktivität dauerhaft;
- kehrt der/die "ursprüngliche" Gildenmeister/in zurück, gibt es eine Abstimmung in der Gilde (Zeitraum ca. 14 Tage),
wo dann eine Mehrheitsentscheidung aller Abstimmenden Mitglieder der Gilde (evtl. ab Rang ---) ja oder nein sagen,
ob dafür eine einfache oder eine absolute Mehrheit benötigt wird, muss bei der Gründung bereits festgelegt werden.