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Dun-Ra

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  1. Könnte diese Regelung nicht wie folgt abgeändert werden? - die vom Spiel ernannte Person "Interims-Gildenmeister/in" wird mit allen Rechten außer dem Recht den "ursprünglichen" Gildenmeister/in bannen zu können; - diese Änderung wird erst nach einem Jahr (365 Tage) Inaktivität dauerhaft; - kehrt der/die "ursprüngliche" Gildenmeister/in zurück, gibt es eine Abstimmung in der Gilde (Zeitraum ca. 14 Tage), wo dann eine Mehrheitsentscheidung aller Abstimmenden Mitglieder der Gilde (evtl. ab Rang ---) ja oder nein sagen, ob dafür eine einfache oder eine absolute Mehrheit benötigt wird, muss bei der Gründung bereits festgelegt werden.
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