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Mann kann übrigens die SWTOR Box völlig legal weiterverkaufen, BEVOR man den AGBs zustimmen musste, daher sehe ich das nicht als Punkt. Bevor man die AGBs ausrücklich annimmt, wird der Key auch nicht benutzt und ist somit nicht entwertet. Die Software hat also noch keinen Wertverlust erlitten und kann weiterverkauft werden.

 

Daraus folgt, das ausnahmslos jeder die AGBs lesen konnte, bevor er einen Account erstellt hat. Juristisch gesehen ist der Kauf der Software und die Erstellung eines Accounts vollkommen getrennt zu betrachten. Man erwirbt die Box mit allem, was dazu gehört und einem Key, der als Verbrauchsware erlaubt, einen Account zu erstellen. Das Verkaufsgeschäft "Box mit Key kaufen" ist längst abgeschlossen, wenn das Vertragsgeschäft "Account erstellen" überhaupt erst anfängt.

 

Das Kaufgeschäft berechtigt zum weiterverkauf... aber eben nur der Dinge, die auch gekauft wurden. Das Vertragsgeschäft berechtigt zu keinem Verkauf, da im Vertragsgeschäft kein Eigentum erworben wird.

 

Das Dienstleistungsgeschäft "ich spiele deinen Account bis lvl 50" ist dann wieder rechtlich legal, vorrausgesetzt, es wird nicht als Betrug gesehen, das eine solche Dienstleistung zum Verlust des Accounts führt, sobald sie bemerkt wird.

Edited by JPryde
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Besser als Pryde hätte ich es nicht ausdrücken können.

 

Die Box hat mit dem Account an sich erstmal nichts zu tun. Der Key entwertet sich mit Abschluß des Vertrags. Zu dem man zustimmt und in dem steht das der Account unter gar keinen Umständen an dritte Weitergegeben, oder gar verkauft werden darf. Theoretisch dürftest du nicht mal deine Kinder damit spielen lassen. Das kann natürlich keiner nachweisen, aber es kommt ja auf die Tat an. Wenn du den Account verkaufst brichst du den vertrag, und damit hast du auch keinen Zugriff mehr auf die Vorteile die der Vertrag für dich bringt, nämlich das SPiel spielen zu dürfen.

 

Man kann dich darauf zwar nicht verklagen, denn Vertragsbruch an sich ist kein Verbrechen, dennoch dürfen sie und werden auch jeden Account permanent bannen der als verkauft oder missbruacht angesehen werden kann. Denn dazu hast du zugestimmt als du deinen Acc gemacht hast.

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Es wurden die Betreiber des Forum verklagt, weil sie nach Meinung von Frogster, selber gewerblich auf dem Forum Accounts/Gold für das entsprechende Spiel verkauft haben. Um Nutzer die dies Privat tun, ging es nicht. Im übrigen verkaufen die Nutzer des Forums auch heute noch Sachen für dieses Spiel.

Der Richter hat das Forum aber des Anstiften zu Vertragsbruch schuldig befunden, das war die Straftat und der Vertragsbruch war u.a. das Verkaufen von Accounts durch die Nutzer. Es ging also sehr wohl darum, dass die Nutzer des Forums aus Sicht des Richters Vertragsbruch begangen haben und vom Forenbetreiber dazu ermutigt wurden.

 

Der gleiche Richter hätte also auch die Nutzer selbst für schuldig befunden, wenn Frogster sie angeklagt hätte. Das hat Frogster nur nicht getan, weil sie, wie jeder Entwickler, nicht ihre eigenen Spieler verklagen wollen, weil der daraus folgende Sh*tstorm zu verheerend sein könnte - egal ob sie im Recht sind oder nicht.

 

Blizzard wurde abgemahnt, weil nicht groß genug auf der Packung steht, dass man immer Online sein muss zum spielen und das man zwingend einen Account beim Battlenet anlegen muss. Auch auf der SWTOR Packung steht nicht in großen roten Buchstaben, dass man auf sein Recht die Software weiterzuverkaufen verzichtet, sollte man dieses Produkt erwerben. Beides wird zwar nach kauf dem Kunden klar, im Falle von Diablo wurde Blizzard dafür aber abgemahnt und mussten ihre ABGs ändern.

Ok, im Falle von Diablo, aber nicht WoW. Auf den WoW Packungen steht und stand es immer deutlich genug drauf, genau wie auf der SW:TOR Packung.

 

 

Das Dienstleistungsgeschäft "ich spiele deinen Account bis lvl 50" ist dann wieder rechtlich legal, vorrausgesetzt, es wird nicht als Betrug gesehen, das eine solche Dienstleistung zum Verlust des Accounts führt, sobald sie bemerkt wird.

Es ist in den AGBs untersagt, dass man anderen Personen Zugriff auf den eigenen Account ermöglicht. Level-Dienstleistungen sind also immerhin Vertragsbruch.

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Das Kaufgeschäft berechtigt zum weiterverkauf... aber eben nur der Dinge, die auch gekauft wurden. Das Vertragsgeschäft berechtigt zu keinem Verkauf, da im Vertragsgeschäft kein Eigentum erworben wird.

 

Und der CD-Key wurde ebenfalls gekauft, wird jedoch von Bioware entwertet und ist somit für den Käufer nicht mehr weiter zu verkaufen. Und genau diese Praxis widerspricht dem EuGH-Urteil wonach Käufer Software mitsamt Lizenz verkaufen dürfen.

Edited by Neglience
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Und der CD-Key wurde ebenfalls gekauft, wird jedoch von Bioware entwertet und ist somit für den Käufer nicht mehr weiter zu verkaufen. Und genau diese Praxis widerspricht dem EuGH-Urteil wonach Käufer Software mitsamt Lizenz verkaufen dürfen.

Nein. Du hast das Urteil immer noch nicht verstanden oder willst es nicht verstehen.

 

Es geht bei dem Urteil darum, dass die Software an sich Eigentum ist und nicht nur ein Bestandteil einer Lizenz.

Auf SW:TOR übertragen bedeutet es, dass mir der Client, der auf der CD ist, gehört und ich ihn daher verkaufen darf. Und wenn dabei ein Lizenzschlüssel wäre, den ich in die Software eintragen kann um sie zu aktivieren, dann ist das auch meiner und ich darf ihn mit verkaufen.

 

Wenn jedoch der Lizenzschlüssel nicht die Software aktiviert, sondern einen davon losgelösten Account, den ich benötige um mithilfe der Software einen Onlinedienst nutzen zu können, dann ist das rechtlich gesehen etwas ganz anderes, das von dem aktuellen Urteil nicht tangiert wird.

Edited by Kelremar
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Nein. Du hast das Urteil immer noch nicht verstanden oder willst es nicht verstehen.

 

Es geht bei dem Urteil darum, dass die Software an sich Eigentum ist und nicht nur ein Bestandteil einer Lizenz.

Auf SW:TOR übertragen bedeutet es, dass mir der Client, der auf der CD ist, gehört und ich ihn daher verkaufen darf. Und wenn dabei ein Lizenzschlüssel wäre, den ich in die Software eintragen kann um sie zu aktivieren, dann ist das auch meiner und ich darf ihn mit verkaufen.

 

Wenn jedoch der Lizenzschlüssel nicht die Software aktiviert, sondern einen davon losgelösten Account, den ich benötige um mithilfe der Software einen Onlinedienst nutzen zu können, dann ist das rechtlich gesehen etwas ganz anderes, das von dem aktuellen Urteil nicht tangiert wird.

 

Ich drücke es anders aus:

 

Ich kaufe das PC-Spiel SWTOR mitsamt der Lizenz dieses zu Spielen/einen Account zu erstellen. Ich möchte es nun weiterverkaufen, wie verkaufe ich die von mir gekaufte Lizenz - den CD-Key - (von der ich das Recht habe sie weiterzuverkaufen) ?

Edited by Neglience
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Und genau würde ich widersprechen. In Deutschland/der EU gibt es den Erschöpfungsgrundsatz, wonach der ursprüngliche Rechteinhaber seine Rechte am konkreten Produkt verliert, sobald er sie auf den Markt bringt bzw. verkauft hat. Demnach darf EA den Verkauf des CD-keys im nachhinein nicht verhindern. Und genau dies wird aber getan, indem der Key durch Erstellung eines Accounts entwertet wird.

 

Ein Urteil dazu:

 

http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20000220

 

Darin steht: " Ist die Programmversion durch den Hersteller oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gesetzt worden, ist die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten Nutzungsrechts frei."

Edited by Neglience
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Hab die letzten 2 Seiten zwar nur überflogen, aber bevor hier weiter wilde Behauptungen ala ist doch nur die AGB die geht mich nichts an aufgestellt werden, informiert euch doch bitte erstmal bevor ihr hier Werbung für Vertragswidriges handeln macht.

 

Dafür gibts hier ne schön übersichtliche Seite mit allen zum Thema passenden Urteilen.

 

An unsere neunmalklugen Schönredner falls ihr hier wieder was nach eurem Gutdünken interpretieren wollt und Zitate bringt, bitte verwendet die im Volltext vorhandenen Urteile und nicht die leicht umdeutbaren "Normalbürger" Zusammenfassungen. Da wirds dann auch nicht mehr ganz so leicht Vertragsbrüche welche per se Rechtswidrig also Illegal sind als Bagatelle abzutun.

 

EDIT an den Vorposter:

 

Ums kurz zu halten in deinem Beispiel geht es mal wieder um Lizenzen. Zwischen Lizenzen und Accounts besteht ein signifikanter Unterschied, da Lizenzen durchaus mehrere Accounts beinhalten können (was abgesehen von Privat- und Unterhaltungssoftware auch eher die Regel ist) ein Account kann aber nur einer Lizenz zugeordnet sein. Im fall von SW:ToR ist das Spiel die Lizenz und diese ist sogar Kostenlos verfügbar, um diese nutzen zu können braucht man einen Account der jedoch Personen gebunden ist.

D.h. man kann die Lizenz ruhig gebraucht kaufen oder sich gar die CD nur borgen (nur rechtskonform weil Kostenlos von €A zur Verfügung gestellt (also Erschöpft)) benötigt jedoch einen eigenen Account der weiterhin €A gehört.

Edited by GettoGecko
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Wenn es so gelten würde wie du glaubst, dann hätte Frogster nicht gewonnen. Der Richter hätte nicht entschieden, dass die Spieler Vertragsbruch begehen, sondern die Klausel der AGBs für nicht wirksam erklärt, so wie es noch vor ein paar Jahren (aus anderen Gründen) geschehen ist.

 

 

SW:TOR ist keine Software, sondern ein Live-Service. Der Client und der Key ermöglichen es uns nur an diesem Live-Service teilzunehmen. Was wir an SW:TOR besitzen ist also nicht mehr als eine Eintrittskarte - und die gilt nur ein mal.

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Wenn ich meine Mietwohnung, die bei Einzug leer und heruntergekommen war, komplett renoviere und einrichte, dann kann ich ja auch nicht die Wohnung verkaufen indem ich schreibe, dass ich die Dienstleistung der Renovierung dieser Wohnung verkaufe.

Beim Accountverkauf kann ich die "Dienstleistung" nicht vom Account trennen, daher bleibt es für mich ein Accountverklauf, egal wie man es nennt.

 

Genau du kannst die Wohnung genau so wenig wie den Account verkaufen, da nicht dein Eigentum. Du kannst aber sehr wohl für die Dienstleistung daran Geld verlangen. Wenn ich das Nutzungsrecht an einem Account weiter gebe gehört der Account danach wie auch davor EA. Den Account kann ich also nicht verkaufen, ich kann aber für das anlegen eines Accounts und das leveln als Dienstleistung Geld verlangen. Genau so wie ich für das renovieren einer Mietwohnung als Dienstleistung Geld verlangen kann.

 

Betrug ist es auch nur dann wenn ich dem Käufer erzähle das der Verkauf nicht zum bann führen kann oder sonst irgendwie unter Angabe falscher Tatsachen versuche Geld zu verdienen. Der Käufer kann davon ausgehen das nach dem Kauf die AGB des Spiels gelten, wenn ich sogar noch darauf verweiße habe ich den Käufer mehr als genug über das Risiko aufgeklärt und bin auf der sicheren Seite.

 

Es ist strafbar, punkt. Als Käufer hat man das Recht und die Pflicht sich vorher zu informieren. In der Zeit der Smartphones, Internet Flat und des Internets sind die AGB auf die schnelle gegoogelt, und mittlerweile wird das Spiel ja gar nicht mehr verkauft. Es ist F2P und du kannst ja das Spiel an sich schon nur noch runterladen wenn du einen Acc hast, wofür du die AGB akzeptieren musst.

 

Dadurch dass das ja eh nicht mehr verkauft wird hat sich auch das erübrigt.

 

ES IST STRAFBAR. PUNKT.

 

Dazu wurde alles gesagt. Wie auch mein Vorposter es bereits mehrfach und eingehend genug getan hat. Du hast einen Acc bei Bioware gemacht, Bioware het es gesagt, du hast dich damit einverstanden erklärt. Ob es auf der Verpackung stand die es jetzt eh nicht mehr gibt oder nicht ist irrelevant. Du hast dich damit einverstanden erklärt, also gilt das auch. Ende

Lustig wie du AGB mit Gesetzen gleich setzt. Strafbar ist ein Verstoß gegen Gesetze, Gesetze werden von der Legislative und nicht von EA gemacht. Ob ich den AGB zugestimmt habe oder nicht hat damit nichts zutun. Ich kann allem möglichen zustimmen oder auch nicht, damit ändert sich an der gesetzlichen Lage rein gar nichts solange ich nicht die Mehrheit in Bundestag und Bundesrat bin.

Ein Verstoß gegen AGB ist auch nicht illegal da AGB zivile Vereinbarungen zwischen Vertragspartnern sind und somit vom Strafrecht nicht erfasst werden. Ein Verstoß gegen AGB ist strafrechtlich nicht relevant (nicht illegal) man kann also nur zivilrechtlich dafür haftbar gemacht werden. Dazu müsste EA aber nachweißen das ihnen ein finanzieller Schaden entstanden ist und das dürfte schwer fallen. Dazu kommt noch das es fraglich ist ob die Klausel in den AGB überhaupt rechtswirksam ist, das ist von den Gerichten noch nicht ganz eindeutig geklärt.

Wenn ich mich mit einem Bekannten um 16 Uhr irgendwo verabrede (zivile Vereinbarung treffe) und er kommt nicht kann ich ihn deshalb auch nicht vor Gericht zerren. Ich kann höchstens zivilrechtlich Schadensansprüche geltend machen falls ich nachweißen kann das mir durch sein nicht erscheinen ein finanzieller Schaden entstanden ist.

 

EA kann also Accountverkäufer/käufer nicht strafrechtlich verklagen da sie damit gegen kein Gesetz verstoßen. Alles was ihnen bleibt ist das sperren des Accounts wegen dem Verstoß gegen die AGB. Sollte es ihnen gelingen nachzuweißen das ihnen durch die Weitergabe eines Accounts ein finanzieller Schaden entstanden ist könnten sie zivilrechtliche Schadensersatz Forderungen geltend machen. Strafrechtlich ist da aber nichts zu machen und aus diesem Grund wird es bei aktueller Gesetzeslage auch nie vorkommen das ein Accountverkäufer vor einem Strafgericht verurteilt wird.

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Dann lies doch einfach mal das Urteil mal richtig bevor du dich hier drauf berufst.

 

1. In dem Frogster Urteil ging es um Ingame Währung und nicht um Dienstleistungen am Spiel, hier wurde tatsächlich fremdes Eigentum verkauft.

 

2. Das war eine zivielrechtliche Klage in der Frogster seine Schadensersatzansprüche geltend gemacht hat. Das ganze hat also nichts mit illegal (gegen ein Gesetz verstoßen) zutun.

 

Das Urteil zeigt also nur das ein Spieleanbieter zivielrechtlich Schadensersatz fordern kann falls er nachweisen kann das ihm ein finanzieller Schaden entstanden ist. Deshalb ist das verkaufen von irgendwas aus den Spiel noch lange nicht illegal (gesetzlich verboten).

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Ingame Währung ist also prinzipiell etwas anderes als Charaktere? Ach komm, das ist doch Blödsinn.

 

Der Richter hat entschieden, dass die AGBs in vollem Umfang wirksam sind - Handel mit Ingame Währung, Verkauf von Accounts, Bots, Hacks etc sind laut AGBs verboten und wer dies trotzdem macht begeht Vertragsbruch. (Ich bin immer noch der Meinung, dass hier auch die Eigentumsrechte verletzt werden, die haben bei dem Urteil aber keine Rolle gespielt). Vertragsbruch ist illegal.

 

Solange der nächste Richter also nicht entscheidet, dass die AGBs ungültig sind, müssen wir davon ausgehen, dass es illegal ist.

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